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Mittwoch, 18. November 2009

Der harte Kampf um 90 Minuten

Vor drei Jahren erlebten wir einen exzessiven Kampf um die Markenrechte am Fußball, mitten in Deutschland…

Und nicht zum ersten Mal gab es Knatsch zwischen Ferrero und der FIFA wegen der Sammelbilder in duplo und hanuta: Ferrero registriert regelmäßig Marken wie „WM 2006“, was die FIFA als Ausnutzung ihrer Marke ablehnt.

Der BGH fällte letzte Woche ein Urteil, das uns allen jetzt wieder viel kreativen Freiraum eröffnet. Denn er lehnte den Wunsch der FIFA ab, die Ferrero-Marken wie „WM 2010“ zu löschen. Quelle: Art Lawyer

Aus der Pressemeldung des BGH: „Das grundgesetzlich geschützte Recht der Klägerin zur wirtschaftlichen Verwertung der von ihr organisierten Sportveranstaltungen führe nicht dazu, dass ihr jede wirtschaftliche Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nehme, vorbehalten sei.“

Wird es jetzt also für Nicht-Sponsoren der FIFA leichter, mit dem Thema Fußball WM 2010 in Südafrika zu werben? Wir können nur an dieser Stelle auf eines hinweisen:

Es wird wie immer im Vorfeld der WM schwer sein, richtig gute Bilder vom Fußball zu finden – Fans in der Kurve, Sportler auf dem Platz – alles Motive, die vielleicht fotografiert werden dürfen, aber nicht während der Bundesliga-Spiele (Hausrecht) und nicht für kommerzielle Nutzungen lizenziert (Akkreditierungen gelten nur für journalistische Berichterstattung).

Dienstag, 17. November 2009

Community haftbar für Fehler der User

Ein weiteres Urteil, das man lieben oder hassen kann:
Der BGH hat in letzter Instanz entschieden, dass der Betreiber einer Community (www.chefkoch.de) für Urheberrechtsverletzungen seiner User haften muss - in diesem Fall, weil die User Bilder aus einer Kochbuch-Website (www.marions-kochbuch.de) als ihre eigenen Rezeptfotos eingestellt haben. Weitere Details bei golem.de
Für alle Betreiber einer Website, auf der Ihre User Inhalte selbst einstellen dürfen, bedeutet das wesentlich mehr Sorgfaltspflicht bei der Veröffentlichung des Contents.
Und für Bildautoren ist es jetzt leichter, sich bei Raubkopien zu wehren.

Die Bildbeschaffer klären gern, falls sich da gerade Ihre Nackenhaare aufstellen.

Und falls Sie ein paar Namen von Food-Bildagenturen suchen, weil Ihnen gerade nach Rezepten ist, dann schauen Sie einfach in unsere Liste.

Freitag, 13. November 2009

Konzerte, Stadien, Bahnhöfe: Das Hausrecht

Generell ein heißes Thema: Bilder von Veranstaltungen, geschlossenen Gebäuden: Wo ein Haus, da ein Recht, das Hausrecht.

Warum Bilder aus Bahnhöfen, Stadien, Veranstaltungen nicht einfach veröffentlicht werden können, hat ganz einfach damit zu tun, dass ein Veranstalter / Hausbesitzer über das Hausrecht mitentscheiden darf, ob ein Fotograf überhaupt knipsen darf.

Hier ein informativer Beitrag des Rechtsanwalts Tim Hoesmann auf photoscala.de: http://photoscala.de/Artikel/Vom-Fotografieren-auf-Konzerten

 

 

Montag, 2. November 2009

Boris Becker und das Straucheln

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Oktober 09 entschieden, dass „die Werbung mit der Abbildung einer prominenten Person auf dem Titelblatt einer Zeitung ausnahmsweise auch ohne eine diese Abbildung rechtfertigende Berichterstattung zulässig sein kann, wenn sie dem Zweck dient, die Öffentlichkeit über die Gestaltung und Ausrichtung einer neuen Zeitung zu informieren.“

Damit wird die 1,2 Mio EURO schwere Forderung von Boris Becker gerade gekappt und das OLG München muss eine neue Schadenshöhe festsetzen.

Der Hintergrund: Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hatte zu seiner Einführung 2001 mit einem Bild von ihm und der Überschrift „Der strauchelnde Liebling“ seinen Dummy aufgemacht und in der Werbewirtschaft geworben. Hätte die Zeitung bereits existiert und eine verkaufte Ausgabe fotografiert, dann hätte Boris Becker nach dem Zitat-Recht überhaupt keine Ansprüche stellen können – hier wird also der Dummy vom BGH gewürdigt.

Quelle: Art Lawyer