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Freitag, 17. Dezember 2010

Der BGH, das Eigentumsrecht und Bilder vom Schloss Sanssouci

Heute wurde bekannt gegeben, dass der BGH einige lang ersehnte Entscheidungen traf:

In mehreren Verfahren ging es um die Frage, ob Fotografen ohne Genehmigung Bilder der Schlösser aus der Stiftung Preussischer Schlösser und Gärten machen und über Plattformen vertreiben dürfen. Es wurde mit einem eindeutigen JEIN entschieden.

Das Eigentumsrecht erlaubt es der Stiftung, Geld für die Fotografier-Erlaubnis zu verlangen, sobald der Fotograf auf dem Gelände des Schlosses knipsen will. Umbeschadet dabon bleibt die Panoramafreiheit, die dem Fotografen erlaubt, von öffentlichem Gelände aus ein Schloss zu fotografieren.

Andererseits dürfen Vermarktungsplattformen für Bilder diese Bilder weiterhin anbieten, sobald sie nicht eindeutig erkennen können, das OHNE Genehmigung fotografiert wurde.

Nur 10 Tage vor dieser Entscheidung wurden zwei weitere Urteile veröffentlicht, die sich mit der Tätigkeit von Bildagenturen beschäftigen (siehe Haufe). Hier ging es darum, ob Bildagenturen solche Fotos vermarkten dürfen, die von Medien dann in "beklagenswerter" Weise eingesetzt werden. Was der Bildnutzer schlussendlich mit den Fotos macht, kann eine Bildagentur nicht voraus ahnen und darf erst einmal alle rechtmäßig gemachten Bilder anbieten.

Dieses und viele weitere Themen behandeln wir auch in unseren Seminaren.