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Dienstag, 7. Oktober 2014

Agentur des Monats: OFFSET

Ein Geheimnis dieser Agentur lüften wir erst am Schluss, ein anderes verraten wir schon jetzt: Offset ist eine Agentur für lizenzfreie Bilder, die sie eigentlich dann doch nicht ist. Hier folgt die Funktion der Form. Gefragt war ein einfaches Abrechnungsmodell für hochwertige Fotografen, beantwortet wurde das mit der Gründung von Offset. So ungefähr könnte man das sagen.




Feet of a man wearing pink socks and elegant shoes, (c) Val Ely / offset

Also, nochmal von vorn: Offset ist eine klassisch anmutende Bildagentur mit exklusiven Portfolios von tollen Fotografen und Produktionsteams. Aktuell sind mehr als 100.000 Motive über Offset zu haben, jeden Monat kommen 6.000 weitere hinzu. Das künstlerische Niveau jedes einzelnen Bildes ist erkennbar hoch.

Young girl shaking her hair while sitting on skateboard, (c) Summer Murdock / offset

Die Fotografie wird hier noch als Kunst verstanden, nicht als Massenware. Und das macht vor dem Hintergrund des oben erwähnten Geheimnisses besonders Freude, denn – Vorhang auf: Offset gehört zu Shutterstock. Aber es ist nur eine schmale Schnittstelle, die Mutter und Tochter teilen, und das sind die Berater in der New Yorker Firmenzentrale. Unsere Agentur des Monats hat es aber tatsächlich geschafft, sich einen eigenen Namen zu machen. Die Fotografen bieten hier auswählte Motive ihres Portfolios an, die es sonst nirgendwo gibt. Und die können sich sehen lassen. Daniel Cheong zum Beispiel, Hausfotograf beim saudischen König. Oder die Clickin ´Moms, die dafür Sorge tragen, dass auch mal ungestellte, natürliche und ehrlich anmutende Familienmotive im Angebot landen.

Little girl being tickled, (c) Val Ely / offset
Thematisch ist Offset so gesehen auch nur in einer Hinsicht festgelegt: Der Fotograf ist das Kriterium, nicht das Motiv. Da kann nur Gutes bei rauskommen. Und das sieht man bei Offset auf jedem einzelnen Bild.

Thema des Monats: Das Fotografieren Ihrer Mitarbeiter und Kunden

Heute wollen wir uns mal mit dem Thema Bildrechte auf internen Veranstaltungen und Hausmessen beschäftigten, also mit Bildern, die innerhalb eines Unternehmens aufgenommen werden. Das kommt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der bevorstehenden Weihnachtsfeier-Zeit gerade recht! Denn ganz ehrlich, wollen Sie nicht gerne nach einem schönen Event darüber berichten und die Fotos zeigen? Als geschulte Leser und Kunden der Bildbeschaffer wissen Sie natürlich, dass das nicht so ohne weiteres geht. Aber ein paar Ausnahmen gibt es eben doch, und die verraten wir Ihnen!


Foto: cultura / Matelly


Egal ob Kunden- oder Mitarbeiterevent: Niemand muss im Vorfeld mit Model-Release-Verträgen herumlaufen, um sich die Einwilligung aller Event-Teilnehmer zu holen. Vielmehr nämlich reicht es schon zu wissen, dass ein stilles Einvernehmen genügt, um Teilnehmer einer Veranstaltung so zu fotografieren, dass sie bei einer späteren – nicht-kommerziellen – Veröffentlichung gut zu erkennen sind.

Dieses stille Einvernehmen heißt auf Juristendeutsch: konkludentes Verhalten. Bekommt eine Person mit, dass sie fotografiert wird – was der Fall sein sollte, wenn sie „gut getroffen“ ist – dann hat sie in dem Moment die Möglichkeit, einer Veröffentlichung zu widersprechen oder sie an Bedingungen zu knüpfen. Tut sie dieses nicht, kann sie "konkludent" davon ausgehen, dass das Bild zur Dokumentation des Events gezeigt wird.

Auf Nummer sicher gehen Veranstalter des lieben Friedens Willen aber dann doch noch mit einem extra Hinweis, entweder auf der Einladung oder per Schild am Eingang, auf dem steht, dass die Gäste gegebenenfalls beim Fotografen widersprechen sollen, wenn sie nicht fotografiert werden wollen.

Aber Achtung, all das gilt vorsichtshalber niemals bei Kindern (ohne expliziter Einwilligung der Eltern) und auch nicht im Falle einer kommerziellen Verwendung. Soll beispielsweise mit einem Foto eine Folgeveranstaltung beworben und ein Flyer gedruckt werden, gilt die "Konkludenz" nicht mehr. Dann ist die Dokumentation einer Einwilligung sinnvoll und ratsam. Dafür gibt es inzwischen tolle technische Lösungen: Die Videofunktion der Kamera oder auch Apps wie „iRelease“ für Smartphones.

Bei Mitarbeiterfotos verhält es sich noch etwas anders. Diese sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (der Fräser an der Fräse) grundsätzlich im Rechtssinne keine „schützenswerte Persönlichkeit“, sondern ein Teil des Unternehmens. Wenn ein abgebildeter Mitarbeiter aber extra ausgewählt wurde, sichtlich von seiner Arbeit aufschaut, eine Pose macht oder sonstwie vom beruflichen Ablauf abweicht, genießt er Persönlichkeitsrechte. Wenn Arbeitgeber nicht bereits im Arbeitsvertrag entsprechende Klauseln untergebracht haben, ist also Vorsicht geboten. Denn bevor das Gesicht eines Kollegen tatsächlich von einem Plakat herunterlächelt, ist Zustimmung im „konkludenten“ Sinne nicht mehr ausreichend.

Aber zusammenfassend lässt sich sagen: Sie dürfen Ihre Kunden und Mitarbeiter zu Events im Haus einladen. Und sie dürfen Sie dabei fotografieren und die Fotos hinterher in der Haus- und Hofzeitung  im Zusammenhang mit dem Event veröffentlichen. Das genehmigen Ihnen die abgelichteten Personen nämlich ganz einfach dadurch, dass sie sich nicht dagegen wehren. Jede Nutzung darüber hinaus - auch das Zeigen auf Facebook ist ja für viele Menschen ein Problem... - muss dann allerdings wieder geklärt werden.




Falls Sie jetzt Lust auf mehr haben: Hier geht´s zu unseren Seminaren.

Tools & Tricks: Der Bildnachweis-Generator

Es passiert nicht ohne Grund, dass die meisten Agenturen – insbesondere die Microstocks – einen gut lesbaren Bildnachweis fordern, wenn ein Motiv bei Facebook platziert werden soll. Schließlich sind die AGBs des Social Media-Riesen nicht gerade urheberfreundlich, ganz im Gegenteil: Die Metadaten eines Bildes werden beim Hochladen automatisch gelöscht.

Weil das natürlich nicht geht, weil aber Facebook auch schon zum guten Ton einer ausgereiften Werbestrategie gehört, ist es ratsam, seine Bilder, wenn schon nicht mit einem Wasserzeichen, so doch mit einem Credit zu versehen. Dafür gibt es den Bildnachweis-Generator!

403 Pixel - die benötigte Breite für einen Facebook-Post


Und der kann sogar noch mehr: Damit die Bilder in den sozialen Netzwerken nicht zu groß sind – etwa 403 px reichen, aber manchmal können es auch 600 sein – kann mit dem Generator die Größe des Bildes selbst festgelegt werden. Es ist also ein Creditgenerator und Schneidewerkzeug gleichermaßen. Einfacher geht es nicht!



Wer also künftig bei uns ein Bild kauft und herunterlädt, wird unseren Bildnachweisgenerator kennenlernen. Er fragt ab, wie groß das Bild sein soll und ermöglicht die Inschrift des Credits. Probieren Sie es ruhig mal aus und trauen Sie sich endlich ohne Sorge, Bilder auch bei Facebook zu veröffentlichen. Die Credits sind Ihnen sicher.