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Mittwoch, 5. November 2014

Thema des Monats: 2015 kommt es dicke - Die KSK-Reform

Die KSK-Abgabe ist nicht gerade das Lieblingskind in den Buchhaltungsabteilungen der Agenturen und Unternehmen. Und – so sinnvoll sie auch ist – sie setzt noch einen drauf: Ab 2015 prüft sie die Abgabemoral der Unternehmen noch genauer.

Zum Jahreswechsel tritt eine umfassende Veränderung bei der Künstlersozialkasse (KSK) in Kraft: Die Zahl der Unternehmensprüfungen wird von 70.000 auf 400.000 erhöht. Und das nicht einfach aus Willkür, sondern weil der Gesetzgeber es vorgibt. So wird die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dazu verpflichtet, diese fünfmal so hohe Zahl an Prüfungen ab 2015 Jahr für Jahr durchzuführen.

Gerade erst ist der Prozentsatz der KSK-Abgabe für Unternehmen von 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent gestiegen – zum Leidwesen derer, die die Abgabe leisten müssen. Sprich alle, die regelmäßig Gagen oder Honorare an freiberufliche Kreative leisten. Das Ziel der KSK-Reform ist es nun, durch die Erhöhung der DRV-Prüfungen mittelfristig diese Abgabe wieder senken zu können.

Eine weitere Neuerung ist ein kleiner Verwaltungstrick des Gesetzgebers, der die nicht geprüften Unternehmen in die Pflicht nehmen wird: Für alle, die nicht permanent mit freien Künstlern – in unserem Fall ja meist Fotografen, Models und Gestalter – arbeiten, gilt ab 2015 eine neue sogenannte Bagatellgrenze. Demnach muss jeder, der im Laufe eines Kalenderjahres Freiberufler für eigene Zwecke beauftragt (Eigenwerbung durch Websitegestaltung, Newsletter, Broschüren etc.), ab Netto-Rechnungsbeträgen von insgesamt 450 Euro die KSK-Abgabe leisten. Das heißt, dass die Zahl derer, die zur Kasse gebeten werden, massiv ansteigen wird. Denn derzeit gilt noch die sogenannte Generalklausel für „Eigenwerber“, wonach solche oben beschriebenen Aufträge nicht abgabepflichtig sind, so lange sie „nur gelegentlich“ erfolgen. Es ist also tatsächlich jedem Unternehmen zu raten, seine verteilten Aufträge zu prüfen und sich ggf. rechtzeitig zu erkundigen, ob und in welcher Höhe er die KSK-Abgabe leisten muss. Das betrifft ab Januar 2015 so viele Unternehmen wie nie zuvor.

Aber warum wird all das gemacht? Natürlich, um die KSK zu stabilisieren. Denn nur mit einer soliden Finanzierungsbasis kann die KSK auch künftig ihre sozial- und kulturpolitische Aufgabe für freischaffende Künstler und Publizisten erfüllen. Unternehmen und Agenturen sollten deshalb darauf eingestellt sein, dass die Deutsche Rentenversicherung Prüfungen hinsichtlich einer KSK-Abgabepflicht durchführt und sich bei Bedarf auch in kleineren Fällen auf die Gesetzeslage berufen wird.

Wie jedes Jahr bieten die Bildbeschaffer gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Andri Jürgensen Seminare zum Thema KSK an. Die nächsten Termine gehen Anfang Februar 2015 los. Ist Ihnen das zu spät? Brauchen Sie das Handwerkszeug noch in diesem Jahr? Dann schreiben Sie uns und wir kümmern uns.

Agentur des Monats: iStock und die neuen Credits

Es muss ja nicht immer gleich eine ganze Agentur sein, der wir hier besondere Aufmerksamkeit schenken. Vielmehr stellen wir dieses Mal nur eine Ader einer Agentur vor: die neue Preispolitik aus dem Hause iStock. Die ist nämlich ziemlich beachtenswert.

Die Microstockagentur iStock hat ihr Portfolio jetzt in zwei Kategorien unterteilt: Essential und Signature. Letztere bietet exklusive Bilder, Videos und Vektorgrafiken, die von einem internationalen Team von Bild- und Trendexperten quasi handverlesen zusammengestellt werden. Viele Motive gibt es tatsächlich nur bei iStock, was das Angebot zusätzlich enorm aufwertet. Signature steht also für Premiumcontent, während unter Essential der Rest zu finden ist, immerhin ebenfalls mehrere Millionen Bilder. Das ist ja für sich genommen schon mal gut, aber es ist natürlich nicht ganz neu.

Was eigentlich erwähnenswert ist, ist die Preisgestaltung. Die ist jetzt sehr viel übersichtlicher. Für ein Motiv aus der Kategorie Essentials wird ein Credit fällig, für eines aus der Kategorie Signature drei. Egal, wie groß die gewünschte Datei ist. Es muss sich also keiner mehr die Haare raufen, weil er nicht weiß, ob Größe S für den gewünschten Zweck ausreicht. Mit iStock kann jetzt immer die größte Datei gekauft werden, ohne dass es teurer wird.

Der einzige Punkt, bei dem wir künftig etwas umdenken müssen: Ein Credit kostet nicht mehr – wie üblich – ein oder zwei Euro, sondern 12 Euro 50. Das muss man sich einmal merken. Wir sind gespannt, wie sich dieses Modell entwickelt. Innovativ ist es auf jeden Fall – und wird die Abwicklung mit iStock sicher vereinfachen. Oder? Was halten Sie davon?

Wenn Sie mögen, sagen Sie uns bitte Ihre Meinung dazu – wir freuen uns drauf! Schreiben Sie uns hier einen Kommentar, oder auf unserer Facebook-Seite, oder direkt unter zentrale@die-bildbeschaffer.de.

Tipps & Tricks: Late License

Wir haben schon viele Worte verloren über die Bedeutung von Lizenzen. Über den Wert eines Motives und wie wichtig es ist, dass für die Nutzung von Bildern angemessen gezahlt wird. Das ist ja auch eine wesentliche Daseinsberechtigung der Bildbeschaffer. Deswegen mussten wir fast ein bisschen schmunzeln, als wir von der „Late License“ hörten.

Genau genommen mussten wir im Zuge einer Recherche bei Peopleimages unwillkürlich an all die freiwilligen Selbstanzeigen beim Steuerrecht denken, als uns für ein Motiv eine „Late License“ angeboten wurde. Das ist, wenn wir es richtig verstehen, eine nachträglich zu erwerbende Lizenz für Bilder, die bereits unerlaubt in Verwendung sind. Bevor es also zu einer Abmahnung mit teuren Prozesskosten kommt, können Nutzer, die ein Motiv unerlaubt eingesetzt haben, eine Late License erwerben. Dabei zahlen sie zwar ein bisschen drauf, sparen aber den Anwalt und hohe Verwaltungskosten. Ist das ein Modell der Zukunft?

Peopleimages geht dabei ganz offensiv mit dem Thema um:

„Got your image illegally? Get a license now!“



Je mehr wir darüber nachdenken, umso interessanter finden wir diesen Ansatz. Denn dass die Verwaltungskosten für solche Vorgänge enorm hoch sind, ist ja kein Geheimnis. Und die verspätete, etwas teurere Lizenz für einsichtige Nutzer könnte den Agenturen entsprechend hohe Kosten ersparen. Zur Rechenschaft gezogen werden die illegalen Nutzer ja so oder so. Ob sie sich nun „selbst anzeigen“ oder nicht. Mal sehen, wie sich das entwickelt!