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Dienstag, 6. Oktober 2015

Agentur des Monats: PLATNUM

Das ist keine Agentur wie jede andere: PLATNUM ist eine Plattform für fotografische Inspiration. So ungefähr zumindest kann man das beschreiben, was das Team von Susanne Abatenni da in den letzten Jahren aufgebaut hat.

Foto: PLATNUM / Daan Brand

PLATNUM bietet vielseitige Suchmöglichkeiten innerhalb eines sehr streng kuratierten Portfolios: Ausgewählte, zum Teil außergewöhnliche, vor allem sehr kreative Motive von professionellen Fotografen, die so woanders nicht zu finden sind.

Foto: PLATNUM / Tina Winkhaus

Die Agentur, die eigentlich eher eine „Bilddatenbank für exzellente Fotografie“ ist, spricht zuerst diejenigen Kunden an, die klassisch mit der Fotografen-Repräsentanz zusammenarbeiten – und hier ist man es gewohnt, sich zuerst den Stil eines Fotografen auszusuchen und erst dann an die Motivauswahl zu gehen. Das macht bei einer Bilddatenbank wenig Sinn, denn es sind zwar tolle Fotografen im Archiv, aber nicht mit allen Bildern. Zuerst nach einem Stichwort suchen und dann den Stil der einzelnen Fotografen zu sichten – daran müssen sich manche Kunden erst gewöhnen, aber dafür ist die Website auch ausgelegt.
Foto: PLATNUM / Karine Laval

PLATNUM hat Büros in New York, Hamburg und Berlin. Als anspruchsvoll kuratierte Bilddatenbank dient PLATNUM vielen Kreativen als Inspirationsquelle. Das künstlerische und gestalterische Niveau steht im Vordergrund, der Verkauf von Bildern ergibt sich daraus fast von selbst. Wir geben zu: Diese Auswahl so vielschichtiger Motive macht wirklich Spaß. Probieren Sie es selbst mal aus: http://platnum.co/browse
Und wenn Sie was finden, das Ihnen gefällt, sagen Sie uns Bescheid, wir kümmern uns dann gerne drum.

Thema des Monats: Intensiv und gut

Und schwupps, ist es auch schon wieder vorbei: Nachdem wir uns so lange darauf gefreut haben, ist das erste Bildbeschaffer Intensiv-Seminar jetzt schon wieder Geschichte. Aber es geht zumindest in unsere Geschichte ein, denn trotz aller Bescheidenheit möchten wir gerne einmal loswerden, dass es ein voller Erfolg war.



Insgesamt sind 27 Teilnehmer zum Intensivseminar gekommen. 27 neugierige Teilnehmer, die die Gelegenheit nutzten, sich mit konkreten Fragen und Anliegen direkt an die Referenten zu wenden. Ganz gleich, ob es eine rechtliche Fragestellung war, die der Medienrechtsanwalt Dr. Dirk Wieddekind (TaylorWessing) beantworten konnte, oder ein Anliegen im Zusammenhang mit der Archivierung von Bildern, was Petra Reimann in ihrem Workshop aufbereitete. Gefragt war im wahrsten Sinne des Wortes auch die Art Buyerin Patrizia Mosca, die Tipps rund um das Thema Bildsprache und Briefing im Gepäck hatte. Die Teilnehmer nutzten die Chance, sich an die Experten zu wenden und sich auch einmal untereinander über ihre tägliche Arbeit mit Bildern auszutauschen. Abgerundet wurde die zweitägige Veranstaltung nicht nur durch den Bildbeschaffer Alexander Karst, der als Experte aus der Praxis viele nützliche Tipps geben konnte, sondern auch durch das Reeperbahn Festival, dass für den passenden Ausgleich am Abend sorgte.

Uns hat das Intensiv-Seminar enorm viel Spaß gemacht, vielen Dank an alle, die dabei waren! Danke auch für die sehr guten, konstruktiven Rückmeldungen. Wir freuen uns, dass die meisten Teilnehmer vor allem die Nähe zur Praxis und die Möglichkeit, eigene Fragestellungen einzubringen, als wertvoll eingeschätzt haben. Genau so wollen wir nächstes Jahr weitermachen! Watch out for more: Das nächste Bildbeschaffer Intensiv-Seminar findet im Herbst 2016 statt. Lassen Sie sich gern schon vormerken!

Tipps & Tricks: Marke, Design oder Kunstwerk: Was darf ich zeigen?

In unseren Seminaren haben wir einen Knackpunkt gefunden, der immer wieder schwer verständlich ist und zu echten Problemen führen kann. Deshalb möchten wir ihn hier und jetzt klären.

Schauen Sie sich einmal dieses Bild an:


Foto: ONOKY
Sie sehen eine Küche, Blumenvasen und einen Buddha. Eine immer wieder kehrende Frage bei solchen Bildern: Was darf ich zeigen und was nicht? Die Blumenvase könnte ein geschütztes Design sein, oder vielleicht von einem Künstler gestaltet – und damit ein Kunstwerk. Der Herd könnte ein Markenprodukt sein, im Kleinen könnte vielleicht das Markenlogo erkennbar sein. Und damit haben wir drei rechtliche Ansätze, und zwei grundsätzlich unterschiedliche Antworten auf die obige Frage.

Marken und Designs – also zum Beispiel die IKEA Produkte, die Boffi Küche oder der Buddha aus dem Einrichtungshaus – werden vor Nachahmung geschützt, man kann eingetragene Marken und Designs recherchieren – beim Marken- und Patentamt oder beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante.
Darf ich eine Marke oder ein Design zeigen? Die Antwort ist ein klares Jein. Die Frage dahinter: wird die Marke / das Design „ausgenutzt“? Der Begriff des Image-Transfers hilft hier sicher weiter. Bewegt sich der Bildnutzer im gleichen Markt wie die Marke? Dann sollten die Rechte geklärt werden. Aber auch nur dann. Wird die Marke nicht „berührt“, dann entsteht auch keine Markenverletzung. Es kann natürlich immer sein, dass der Markeninhaber auf die Barrikaden steigt. Dann hat man möglicherweise eine Klage am Hals – aber es ist nicht immer gesagt, dass ein Richter dann auch verurteilt.
Schließlich noch: Wird ein Markenartikel als „mein Ding“ bezeichnet – der Ferrari von Günther Netzer, die Rolex am Arm des CEOs – dann gehen die Markenrechte an diesem einen Artikel auf den Käufer über und der Zeigende hat kein Problem.

Anders allerdings, wenn das gute Stück von einem Künstler gestaltet ist und dieser seine Werke auch als Kunstwerke betrachtet: Mies van der Rohe und sein Barcelona Chair, Wilhelm Wagenfeld mit seiner Lampe – schöne Dinge, die vielleicht in DESIGN-Shops gekauft werden können, aber dennoch als Kunstwerke gelten. Hier gilt Urheberschutz und dessen erster Leitsatz sagt: Das Kopieren eines Werkes ist genehmigungspflichtig. Dazu gehört auch das Fotografieren.

Sitzt also der CEO auf seinem Barcelona Chair und trägt seine teure Uhr, sein Seidensticker Hemd und seinen Hugo Boss Anzug, dann müsste er das Zeigen allein des Barcelona Chairs klären.

Foto: Corbis Fancy / Great Stock
Bei diesem Bild sollte man sich also zumindest rückversichern, wer das Gemälde malte. Wenn es nicht die Tochter des Herren ist, könnte entweder der Künstler „meckern“, oder es könnte Ihnen auch eine Lizenz/Rechnung der Verwertungsgesellschaft Bildkunst ins Haus flattern, falls der Künstler von ihr repräsentiert wird. So bereits öfters geschehen in der Vergangenheit.

Stuhl, Füller, Vase: Kunstwerke? Oder geschützte Designs? Das Markenlogo des Laptop ist entfernt - aber ist das Laptop vielleicht als Formmarke oder Design geschützt?
Foto: westend61


Wir könnten Ihnen zu diesem Thema noch Stunden an Lesestoff liefern. Oder Sie zu unseren Seminaren einladen. Im Oktober / November sind wir wieder in Hamburg, München, Berlin, Köln und Frankfurt. Schauen Sie selbst.

Und hier noch ein Beispiel zum Üben.
Foto: westend61