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Donnerstag, 5. November 2015

Thema des Monats: Bilder in der Pharmawerbung

Es kam einiges zusammen in den letzten Wochen. Nach unserem Artikel über das Downsche Kind, das ungefragt für die Werbung für einen Schwangerschaftstest Model stand, kamen uns weitere Beispiele ins Blickfeld wie der Fall der New Yorkerin Avril Nolan, die vor Jahren für ein Editorial-Thema der PR Agentur posierte, in der sie arbeitete.

Quelle: New York Post
 
Dieses Bild fand den Weg zu Getty Images und von dort zur staatlichen Menschenrechts-Abteilung – und die zeigt nun die junge Frau auf einer Anzeige für die Rechte von kranken Menschen: „Ich habe HIV und ich habe meine Rechte!“ Ein vielleicht stolzer Claim – wenn er stimmt. Aber auf dem Weg zur Bildagentur änderte sich „irgendwie“ der Status des Model-Release von „liegt nicht vor“ auf „Ja“. Schlimm genug – aber schlimmer, dass die Verantwortlichen für diese Anzeige nicht auf die Idee kamen, sich beim Model rück zu versichern. Die Bildagentur wurde zu einer Strafe von $ 450.000 verurteilt und danach wurde die Behörde, also der eigentliche Bildnutzer, auch noch verklagt. In Deutschland würde sicher niemand auf die Idee kommen, den Fotografen oder die Bildagentur für solch eine Anzeige zu verklagen, sondern sich direkt an den Bildnutzer wenden. Bei US-amerikanischen Models und Bildern kann also ein Problemfall deutlich teurer werden. Eine Kollektion, die naturgemäß häufig mit diesem Thema zu tun hat, ist doc-stock, die lizenzpflichtigen und lizenzfreien Bildern rund um das Thema Medizin liefert und über F1online in Frankfurt erhältlich ist. Die Geschäftsführerin Sabine Pallaske betont, dass Bilder und Models aus den USA besonders behandelt werden: „Bei amerikanischen Anbietern fragen wir in jedem Fall nach, wenn es um Medikamente, medizinische Hilfsmittel oder Krankheiten geht. Bei europäischen Anbietern richten wir uns nach Schwere der Krankheit und eventuelle sozialen Vorbehalten (Alkoholismus, Drogensucht HIV) und dem inhaltlichen, redaktionellem oder textlichem Umfeld“. Bedeutet dies, dass eigentlich jedes Bild in der Pharmawerbung angefragt werden sollte? Wir haben ein paar Motiv-Ideen bei unterschiedlichen Bildagenturen abgefragt, um die Schmerzgrenze erfahren zu können.

Foto: Die Bildbeschaffer

Auch wenn hier dieses Motiv eventuell übertrieben häufig gezeigt wird - hier geht es um Blutdruck-Messgeräte und diesem Microstock-Pärchen wird keine Aussage in den Mund gelegt. Eine US-amerikanische Agentur habe laut doc-stock beim Thema Kalzium-Tabletten bereits  den Hinweis verlangt: "Motiv mit Model nachgestellt". Nach Sabine Pallaske sollte man sich hier besser an europäische Agenturen halten. Fotolia könnte hier ein Problem sehen, wenn die Models eine fiktive Identität bekämen oder einen Erfahrungsbericht abzugeben scheinen und in solchen Fällen auch diesen Hinweis "Nachgestellte Szene" verlangen.

Gehen wir hier noch in die Tiefe. Diesem Paar werden keine (fiktiven) Namen gegeben und es wird keine Headline eingesetzt, die diese beiden Personen eine Aussage in den Mund legt, es wird auch nicht definiert, ob diese Personen das Produkt benutzen.

Für die meisten anderen Bildagenturen wäre dieses Motiv - wie auch das nächste - kein Problem, da hier kein problematischer Zusammenhang zu erkennen ist. Allerdings legt das folgende Beispiel nahe, dass die beiden Personen Mitarbeiter des Hauses seien:

Foto: Die Bildbeschaffer
Wieder zwei Microstock-Models. Dem einen wird ein Spruch in den Mund gelegt und der andere steht neben einer langen Liste "seiner" möglichen Berufsfelder - von kosmetischer Chirurgie bis Osteopathie. Hier wäre doch sicher ein Shooting "echter Mitarbeiter" ratsam und der Einsatz eines Fotolia-Bildes fraglic, da hier eine fiktive Identität nahegelegt wird.

Ein weiteres Beispiel: die klassische Beratungs-Situation Arzt & Patient. Im Beratungsgespräch kann Vorsorge das Thema sein - dann ist nicht eindeutig, dass der "Patient" bereits an einer Krankheit leide, insofern liegt keine diffamierende Nutzung vor. Der Zusammenhang "Beratung vor der Behandlung" legt dem Model schon eher nahe, dass es bereits krank sei. Die Grenze zwischen problematischen und unproblematischen Nutzungen wird also eher durch den Kontext gesetzt - was "lege ich dem Model in den Mund"? Und da ist das Bauchgefühl gefragt. Wie würden Sie entscheiden, wenn Sie selbst das Model wären?

Kommen wir jetzt zu den Beispielen der angeblich HIV-positiven New Yorkerin und des downschen Kindes, das (indirekt) als unerwünschtes Kind darstellen lässt: Da sträubten sich unseren Ansprechpartnern bei Corbis, doc-stock, Fotolia, Gallerystock und Getty die Haare - chronische Krankheiten, stigmatisierende Zusammenhänge sind für viele ein absolutes No-Go. Einige Agenturen hätten sich bei dem HIV-Motiv eventuell überreden lassen, das Model zumindest anzufragen und um Genehmigung zu bitten, aber nicht die Eltern eines Downschen Kindes, selbst wenn sie für die Tochter die Freigabe für ein kommerzielles Shooting gegeben hätten. Agenturen wie Colourbox und Shutterstock halten sich hier mit Einschränkungen zurück. Für die Rechtsabteilung bei Shutterstock wären Themen wie Pädophilie ein Beispiel für die Grenze des Möglichen und Colourbox lehnte die Nutzung eines Aktfotos auf einer Dating-Site ab. Hier liegt also die Verantwortung sowohl beim Model (wer ein Model Release unterschreibt, erklärt sich einverstanden mit der werblichen Nutzung), als auch beim Bildnutzer. Bildagenturen übernehmen keine Verantwortung für den Kontext, in dem die Bilder eingesetzt werden. Deshalb werden diffamierende, verleumderische und ähnliche Zusammenhänge in den Lizenzbedingungen ausgeschlossen - der Einzelfall, und damit die Schmerzgrenze - wird nicht schriftlich formuliert. Das ist nachvollziehbar - allein schon wegen der unterschiedlichen Behandlung dieser Fälle vor US-amerikanischen und europäischen Gerichten.

Fazit: Bildagenturen interpretieren ihre Rolle unterschiedlich - es lässt sich keine allgemeine Aussage treffen. Die klassischen Agenturen sehen sich noch als Berater der Kunden und raten von problematischen Bildern und Zusammenhängen ab, um Ihre Kunden und Models zu schützen. Microstocks und Agenturen, die nicht im persönlichen Kontakt mit dem Kunden stehen (Online-Portale) ziehen sich eher aus der Verantwortung zurück und verlangen im Kleingedruckten den Vermerk, dass es sich um ein Model handelt. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie also am Besten Ihr Bauchgefühl und uns.

Abschließend noch die Frage nach der Verschlagwortung der Bilder: Darf ein Bild, das mit Stichworten wie "schwules Paar", "AIDS" oder Themen wie Botox oder Lernbehinderung gefunden werden kann, auch in diesen Zusammenhängen gezeigt werden? Und auch hier ein ähnliches Bild: die klassischen Agenturen setzen die Stichworte nur dann, wenn die Zusammenhänge von den Models genehmigt sind. Nur der Einsatz "als Testimonial" ist überall schwierig und sollte geprüft werden! Und die "Älteren" nehmen auch ihre Verschlagwortung ernst und achten vor allem auch auf korrekte Übersetzungen. Die Portale und Microstocks arbeiten eher mit Google-Übersetzungen und sind deshalb nicht sehr verlässlich. Beispiel Shutterstock: Der Arzt wird auch als Tierarzt übersetzt und die erste Hälfte des Begriffes "plastic surgery" wird im Deutschen auch mit "Plastikgeld" übersetzt.

Agentur des Monats: Flixel

Erinnern Sie sich noch an eines der Mitbringsel vom CEPIC Kongress der Bildagenturen, die wir im Juli vorgestellt hatten? Die Agentur Come Alive Images produziert Filme im schlanken GIF Format. Anderer Ansatz, technisch und optisch aufwändiger: die Produktionsagentur Flixel.com aus Toronto.



Nicht das gesamte Motiv wird als Film produziert - sondern einzelne Elemente des Bildes werden animiert, während das Hauptmotiv weiterhin fest steht.

Eingebettetes Bild: Flixel

Wie so oft: eine Produktionsagentur hat eine schöne Idee, produziert zuerst viele freie Arbeiten und bekommt die ersten, als Referenz zeigbaren Aufträge. Flixel hat zudem auch die Software Cinemagraph für mehrere Plattformen entwickelt, mit der solche Filme produziert werden können. Und damit hat sich Flixel so spannend gemacht, dass sich Shutterstock die exklusiven Vertriebsrechte für die Bilder/Filme = Flixel gesichert hat.

Mittwoch, 4. November 2015

Tipps & Tricks: Bilder im Responsive Design

Responsive Design, Adaptive Design - Zauberwörter, wenn es um neue Website-Gestaltung geht. Wir möchten uns hier nicht anmaßen, Ihnen diese Begriffe erklären zu wollen. Denn bei uns geht es um Bilder auf Websites von Unternehmen. Und bislang wurden Bilder im Web relativ statisch - sprich: in einer von Ihnen bestimmten Größe gezeigt und man konnte sich auf eine benötigte Pixel-Größe "verlassen". OK, mittlerweile arbeiten wir nicht mehr mit Monitoren, die 900 Pixel breit sind und klassische Seitenverhältnisse wie 2/3 oder 3/4 gelten längst nicht mehr: Smartphone-Bildschirme sind eher doppelt so hoch wie breit, manche Monitore auf dem Desktop zeigen über 2.500 Pixel in der Breite und wir hörten von Bildern, die bis zu 4.000 Pixeln groß gezeigt werden sollten. Und da setzt ja das Responsive Design an und bietet dem Browser verschiedene Größen / Dateien desselben Bildes an, je nach Darstellungsart.

Was uns hier beschäftigt, sind halt die Lizenzen und die Preise. Wie gehen die Bildagenturen mit Lizenzen für Websites im Responsive Design um? Lizenzpflichtige Agenturen berechnen teilweise den Anteil des Bildes an der Gesamtgröße der Seite - und da sind Pixel egal. Ganzseitig, 1/2 Seite etc sind da entscheidend und Sie bekommen die volle Originaldatei. Teuer aber groß.
Bei den Microstocks und den Lizenzfreien kaufen Sie die Bildgröße. Bei Microstocks ist der Unterschied zwischen 1 Euro für ein Mini-Bild und 10 Euro für eine große Originaldatei nicht wirklich wichtig - und zum Beispiel istock(photo) verkauft seine Bilder zu einem Festpreis, egal wie groß. Fotolia, dreamstime und andere werden von vielen Kunden mittlerweile ja nicht mehr in der simplen Standard-Lizenz eingekauft, weil diese Lizenz nicht reicht. Wer seine Bilder dann mit der Erweiterten Lizenz einkauft, bekommt in der Regel eh die größten Daten.

Allerdings - und das ist wichtig: Viele Microstock-Agenturen geben eine maximale Pixelgröße im Web (oder zB bei Facebook) an:

fotolia: 2000x2000x Pixel (1000x1000 Pixel bei Social Media)
istock: 1200x800 Pixel
Stocksy: 800x600 Pixel bzw. 1920x1080 Pixel bei umgestalteten Bildern
Bei den neuen Agenturen wie Stocksy und Offset oder den klassischen lizenzfreien Agenturen wie Image Source aus London ist dann aber die Bildgröße schon preisrelevant. Hier einmal die Preis- und Größen-Staffel von Image Source:



Um einen 27-Zöller mit einem Vollbild zu beglücken, müssten also EUR 330,- investiert werden. Da zuckt so mancher. Und deshalb hier unser Tipp des Monats. Im Responsive Design kann die Website die Information auslesen, wie groß der Viewport, also der Browser ist, ob er im Vollbild- oder Fenster-Modus läuft und kann dann dem Browser sagen, welches Bild geladen werden soll - vorausgesetzt, man speichert mehrere Größen und Formate eines Motivs vorher ab. Eine Website ist also theoretisch in der Lage, die gaaanz große Datei auch nur an die gaaanz großen Browser auszuliefern. Aber diese Größe sollte auch vorliegen, wenn ein Bild groß und fein gezeigt werden soll! Mehr als 10 oder 15% sollte ein Bild nicht im Browser vergrößert werden, außer, es darf künstlich unscharf, zB als Hintergrundmotiv, geladen werden. Dann könnten Sie theoretisch auch halb oder ein Drittel so große Bilder hochladen und es sieht immer noch schön aus.

Und hier stellt sich ganz einfach die Frage, wie groß denn die "Leser" das Bild brauchen. Wenn kein einziger Browser das Bild in 2500 Pixeln abfragt, warum dann die DIN A5+-Datei für EUR 330,- kaufen? Und dann noch der Aspekt der Bandbreite: Warum muss jedes Prepaid-Handy Riesenbilder laden, wenn der Monitor eh nur 600 Pixel breit ist?

Unser Tipp also: Lassen Sie Ihr Webteam den Viewport (Browsergröße und damit die Größe der dargestellten Bilder) auslesen und beobachten.
So werden Sie sehen, welche Bilder in welcher Größe benötigt werden und können sich darauf bei zukünftigen Bildkäufen einrichten.
Und falls Sie mit Bildern arbeiten, deren Agenturen die maximale Größe vorgeben: Bei diesen Pixel-Angaben geht es um die Größe der Bilddatei. Wenn Sie ein Bild von Shutterstock in 800x600 Pixeln abspeichern aber dem Browser stecken, dass er es in 1.600x1.200 Pixel zeigen soll, ist das fein. Denn würde ein Bilderdieb das Bild dreisterweise herunterladen, bekäme er halt nur die gespeicherten 800x600 pixel.

Der neue picture Tag ist eventuell noch nicht von allen Content Management Systemen integriert worden. Fragen Sie da sicherheitshalber nach. Falls weder CMS, noch Ihre Bilddatenbank das Größenmanagement automatisch übernehmen können, dann müssen halt mehrere Größen pro Motiv angelegt werden.